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Büromassage für den Arbeitgeber steuerfrei
Mobile Massage ist für den Arbeitgeber steuerfrei
Kategorie: Rechtsprechung, Mobile Massage am Arbeitsplatz
Mobile Massage als Prävention krankheitsbedingter Ausfälle ist beim Finanzamt als “freiwillige soziale Aufwendung” zu 100% absetzbar und lohnsteuerfrei
(BFH VI R 177/99)
BUNDESFINANZHOF
Beugt eine Maßnahme des Arbeitgebers einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers vor oder wirkt ihr entgegen, kann der dem Arbeitnehmer aus der Maßnahme erwachsende Vorteil im Einzelfall nicht als Arbeitslohn zu erfassen sein.
EStG § 8 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1
Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg,
Außensenate Stuttgart (EFG 2000, 121)