Tags

Verwandte Artikel

mobile Massage im Büro ist steuerfrei

Betriebliche Gesundheitsförderung bis 500 Euro steuerfreiVater Staat gewährt Freibeträge

Gesundheit ist ein hohes Gut. Um Arbeitgeber zu motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, gibt es einen Freibetrag von 500 Euro pro Maßnahme.

Konkret heißt das: Bis zu einem Freibetrag von 500 Euro im Jahr je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung zusätzlich zum Lohn/Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

Beispiele

  • Zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen am Bewegungsapparat lässt der Arbeitgeber auf seine Kosten seinen Arbeitnehmern im Betrieb während der Arbeitszeit Massagen verabreichen. Der geldwerte Vorteil beträgt je Arbeitnehmer 360 Euro pro Jahr. Dieser ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Gefunden bei:   akademie.de asp GmbH & Co. Betriebs- & Service KG
Lehrter Straße 16/17, 10557 Berlin
Telefon: +49-(0)30-61655-0
Fax: +49-(0)30-61655-120



ZURÜCK ZUR HAUPTSEITE